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Ärztekammer für einfache Schutzmasken im öffentlichen Leben

Corona: Ärztekammer für einfache Schutzmasken im öffentlichen Leben

Aufgrund fehlender Symptomatik ist vielen Menschen nicht bewusst, dass sie trotzdem COVID-19-positiv sein und damit andere Personen infizieren könnten. „Um das zu verhindern, sollten wir alle im öffentlichen Leben einfache Schutzmasken tragen.“ Dadurch werde verhindert, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt würden, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, der die ab 6. April geltende Schutzmaskenpflicht beim Einkauf in Supermärkten „ausdrücklich begrüßt“.

Im öffentlichen Bereich sollten einfache OP-Masken verwendet werden, wie sie jetzt auch in den Supermärkten verteilt werden. Im Notfall könnten aber auch selbstgenähte Masken beziehungsweise ein dicht um Mund und Nase gelegter Schal benützt werden. Wichtig dabei ist, dass die Masken Mund und Nase zur Gänze bedecken sowie deutlich unter das Kinn reichen. Zusätzlich müssten natürlich allgemeine Hygienestandards - insbesondere die regelmäßige Händehygiene – sowie die Abstandsregel von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden. Szekeres: „Abstand ist der beste Schutz, um andere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen!“

Wichtig zu wissen sei aber, dass einfache chirurgische oder selbstgenähte Masken den, der sie trägt, kaum vor Viren schützen:
„Aber sie bremsen den Ausstoß von Sekrettröpfchen, die beim Husten oder Niesen ohne Mundschutz mit bis zu 180 km/h in die Umgebung geschossen werden.“ Wer sich daher einen Mund- und Nasenschutz umbinde, verhindere damit, dass sich die Viren ungebremst verbreiteten. Folgende Regeln müssten aber immer zusätzlich eingehalten werden, so Szekeres: „Verhalten Sie sich auch trotz Schutzmaske immer so, als ob Sie keine Maske tragen würden, und halten Sie Abstand. Waschen Sie sich nach dem Absetzen der Maske gründlich die Hände und niesen oder husten Sie auch mit einer Maske in die Armbeuge.“

FFP2- und FFP3-Masken im Alltag unnötig

Für den medizinischen Bereich gilt, dass in Situationen, in denen keine Covid-19-Patienten betreut werden, das Tragen eines einfach Mund- und Nasenschutzes (MNS = OP-Maske) oder einer FFP1-Maske ausreichend ist. Masken der höchsten Schutzkategorie (FFP2- und FFP3-Masken) müssen nur im direkten Kontakt mit infizierten Patienten getragen werden.

Für den Alltagsgebrauch sind Masken, die mit einem Ventil versehen sind, nicht nötig und können sogar kontraproduktiv sein, weil durch das Ventil bei falscher Handhabung Atemluft direkt ausgestoßen wird und somit die Gefahr einer Tröpfcheninfektion des Gegenübers gegeben ist. Auch für Einsatzkräfte wie die Polizei oder etwa auch Zivildiener ohne Covid-19-Patientenkontakt ist daher ein einfacher Mund- und Nasenschutz vollkommen ausreichend.

Schutzmasken der Kategorie FFP2 sind im medizinischen Bereich dort erforderlich, wo Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion oder COVID-19-bestätigte Patienten behandelt werden. Schutzmasken der Kategorie FFP3 sind nur dann erforderlich, wenn an bestätigten Fällen medizinische Eingriffe mit einem erhöhten Risiko von Aerosolbildung vorgenommen werden.